Finanzbehörden verschärfen die Ermittlungen
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten wie Bitcoin, Ether & Co. können schnell entstehen – aber steuerlich genauso schnell relevant werden. Wer seine Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, erzielt in Deutschland steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne, die in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
Und nicht nur das: Auch Mining, Forging, Staking oder Lending gelten als steuerlich relevante Vorgänge. Selbst wenn du deine Kryptowährungen im reinen Privatvermögen hältst, erwartet das Finanzamt eine ordnungsgemäße Erklärung dieser Tätigkeiten.
Finanzbehörden verschärfen die Ermittlungen
Besonders wichtig: Die Luft wird dünner für alle, die ihre Kryptotransaktionen nicht vollständig gegenüber dem Finanzamt offengelegt haben.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat seine Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung im Kryptobereich deutlich ausgeweitet.
Dem Amt liegt aktuell ein zweites, umfangreiches Datenpaket mit Informationen über Kryptohandel aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Diese Daten werden:
- Ausgewertet,
- aufbereitet und anschließend
- bundesweit an die zuständigen Finanzämter verteilt.
Damit steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass nicht erklärte Kryptogewinne oder -aktivitäten auffallen – egal, in welchem Bundesland du steuerlich geführt wirst.

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